Das ?bergangsmandat zielt darauf ab, die Besch?ftigten in der f?r sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu sch?tzen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbed?rfnis der Besch?ftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen ?ber eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeitr?ume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine ?bergangsmandat des Betriebsrates in ? 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das ?bergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das ?bergangsmandat ausl?sende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein ?bergangsmandat zuzuerkennen ist. .eText ISBN: 9783653001860
Das Uebergangsmandat des Betriebs- und des Personalrates und die Bedeutung der Richtlinie 2001/23/EG Ebook (monbook.shop)
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