Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes ?rtliches Gericht, obwohl das verweisende Gericht bei genauerer Betrachtung selbst zust?ndig ist. Im Kern geht es um Entscheidungen nach ? 48 Abs. 1 ArbGG, der nach Ma?gabe seiner Nr. 1 und Nr. 2 auf die ?? 17 bis 17b GVG verweist. Ein Verweisungsbeschluss ist nach ? 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. ? 17a Abs. 2 S. 3 GVG f?r das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein sachlich fehlerhafter, aber rechtskr?ftiger Verweisungsbeschluss erlaubt keine Weiterverweisung an ein anderes Gericht. Die zahlreichen Ausnahmen von diesem Grundsatz, die Rechtsprechung und Literatur gestatten, werden in der Arbeit untersucht, wie auch das Verh?ltnis beider Rechtsinstitute zueinander. Weiter wird dargestellt, wie sich die allgemeinen Grunds?tze von Rechtskraft und Bindungswirkung auf die Regelungen in ? 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. ?? 17 bis 17b GVG ?bertragen lassen und welche spezielle Form der Bindungswirkung in ? 17a GVG angesiedelt ist. Hierbei wird der Meinungsstand analysiert und ein kritischer L?sungsvorschlag unterbreitet. .eText ISBN: 9783653031768
Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach ? 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. ?? 17 bis 17b GVG: Unter besonderer Beruecksichtigung von Rechtskraft und Bindungswirkung Ebook (monbook.shop)
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